Erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)?
Wir als Zertifizierte Energie Experten können für Sie den GEG-Nachweis sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude erstellen.
Der GEG-Nachweis ist ein zentraler Bestandteil jedes Bau- oder Sanierungsvorhabens in Deutschland. Er bestätigt, dass Ihr Gebäude die gesetzlichen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt – sowohl im Neubau als auch im Bestand.
Der GEG-Nachweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Dabei werden unter anderem folgende Aspekte berücksichtigt:
Ein GEG-Nachweis ist erforderlich bei:
Ohne diesen Nachweis kann keine Baugenehmigung erteilt werden.
Wir begleiten Sie zuverlässig durch alle Bauphasen. Profitieren Sie von über 30 Jahren Erfahrung als zertifizierte Energieberater für Wohn- und Gewerbebau.
SchließenMaximaler Standard, maximale Förderung.
Ein KfW-Effizienzhaus zeichnet sich durch einen besonders niedrigen Energiebedarf aus. Das Prinzip ist einfach: Je effizienter Ihr Gebäude im Vergleich zu einem Standard-Referenzbau ist, desto attraktiver fallen die staatlichen Tilgungszuschüsse und Kredite aus.
Zukunftssicher Bauen (Neubau)
Ein Neubau nach KfW-Standard ist die ideale Basis für nachhaltiges Wohnen. Durch die Kombination mit einer Lebenszyklusanalyse (LCA) optimieren wir nicht nur den Energieverbrauch im Betrieb, sondern berücksichtigen auch die Umweltwirkung der Baustoffe. Mit Standards wie dem Effizienzhaus 40 sichern Sie sich höchste Fördersätze und eine erstklassige CO₂-Bilanz.
Bestandsgebäude aufwerten (Sanierung)
Auch Bestandsimmobilien lassen sich durch eine gezielte energetische Sanierung in ein hocheffizientes Gebäude verwandeln. Wir führen Sie schrittweise an die Standards EH 85 bis EH 40 heran, machen Ihre Immobilie fit für die Zukunft und steigern deren Marktwert massiv.
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SchließenTransparenz schaffen, gesetzliche Vorgaben erfüllen.
Der Energieausweis ist das „Label“ Ihrer Immobilie. Er macht die Energieeffizienz auf einer Farbskala sichtbar und ist bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Er liefert Käufern und Mietern eine klare Orientierung über die zu erwartenden Energiekosten.
Bedarfsausweis: Der objektive Check
Der Bedarfsausweis bewertet die reine Bausubstanz und Anlagentechnik – unabhängig vom Nutzerverhalten. Er ist Pflicht für Neubauten sowie für ältere Bestandsgebäude (Bauantrag vor Nov. 1977) mit weniger als fünf Wohneinheiten, sofern diese nicht bereits energetisch saniert wurden. Er ist die präziseste Grundlage für Sanierungsempfehlungen.
Verbrauchsausweis: Die nutzerbasierte Analyse
Dieser Ausweis basiert auf den realen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Er ist zulässig für Wohngebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten, für jüngere Gebäude (Bauantrag nach Nov. 1977) oder für Nichtwohngebäude. Er spiegelt primär das Heizverhalten der Bewohner wider.
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SchließenSchritt für Schritt zur maximalen Förderung.
Sie planen eine energetische Sanierung und möchten das Beste aus Ihrer Immobilie herausholen? Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist Ihr persönlicher Masterplan. Er zeigt Ihnen nicht nur, wie Sie Energie sparen, sondern sichert Ihnen auch den entscheidenden Bonus bei der staatlichen Förderung.
Was ist ein Sanierungsfahrplan?
Der iSFP ist eine tiefgreifende Analyse Ihres Gebäudes. Wir untersuchen alle Bauteile – von der Dämmung über die Fenster bis zur Heizungstechnik. Das Ergebnis ist eine perfekt abgestimmte Strategie, die einzelne Maßnahmen in sinnvollen Schritten bündelt. So vermeiden Sie teure Doppelarbeiten und investieren punktgenau dort, wo es den größten Effekt hat.
Sicher planen – effizient sanieren
Besonders für Käufer älterer Häuser oder Eigentümer von Bestandsimmobilien ist der iSFP die ideale Entscheidungsgrundlage. Er macht Schluss mit der Unsicherheit im Förderdschungel und bietet Ihnen eine klare Orientierung für die kommenden Jahre.
OHNE Fahrplan
MIT Fahrplan
Förderfähige Kosten
bis 30.000€
Förderfähige Kosten
bis 60.000€
Prozentuale Förderung
nur 15%
Prozentuale Förderung
ganze 20%
Maximaler Zuschuss
bis 4.500€
Maximaler Zuschuss
bis 12.000€
Die Förderung gilt pro Jahr und Wohneinheit.
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SchließenStaatliche Zuschüsse für Ihre Sanierung nutzen.
Die BAFA-Förderung unterstützt Sie gezielt beim Umstieg auf nachhaltige Technologien und bei der energetischen Optimierung Ihrer Immobilie. Ob neue Fenster, Dämmung oder Anlagentechnik – wir helfen Ihnen, die maximalen Zuschüsse für Ihre Einzelmaßnahmen zu sichern.
Förderung für Wohngebäude
Für energetische Sanierungsmaßnahmen erhalten Sie einen Grundfördersatz von 15 % von einer maximalen Investitionssumm von 30.000€ pro Wohneinheit.
Weitere 5% erhalten Sie, wenn die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist. Zudem verdoppelt sich in diesem Fall die maximal förderfähige Investitionssumme auf 60.000 € pro Wohneinheit.
Weiter Informationen zu dem Sanierungsfahrplan finden Sie unter dem Punkt "Sanierungsfahrplan".
Nichtwohngebäude & Gewerbe
Auch beheizte Gewerbeimmobilien profitieren von attraktiven Konditionen. Bei einem Grundfördersatz von 15 % richtet sich die Gesamtfördersumme nach der Nettogrundfläche des Gebäudes. Wir prüfen für Sie die Förderfähigkeit und übernehmen die bürokratische Abwicklung.
In 4 Schritten zu Ihrer Förderung:
1. Beratung: Wir prüfen Ihre Möglichkeiten und Sanierungswünsche.
2. Antragstellung: Wir reichen den Antrag ein – bevor Sie Handwerker beauftragen.
3. Umsetzung: Sie lassen die Maßnahme fachgerecht durchführen.
4. Auszahlung: Nach der Umsetzung erhalten Sie Ihren Cash-Zuschuss.
Wichtig: Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden!
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SchließenIndividuell, transparent und direkt an Ihrem Objekt.
Jede Immobilie ist einzigartig – deshalb ist die persönliche Vor-Ort-Beratung der entscheidende erste Schritt. Als erfahrene Energieberater kommen wir direkt zu Ihnen, analysieren den Ist-Zustand Ihres Gebäudes und zeigen Ihnen maßgeschneiderte Lösungen auf, die wirklich zu Ihrem Haus und Ihrem Budget passen.
Warum die Analyse vor Ort unverzichtbar ist
Pauschale Online-Rechner können eine individuelle Fachanalyse nicht ersetzen. Erst durch die Besichtigung lassen sich Schwachstellen wie verborgene Wärmeverluste, ineffiziente Heizsysteme oder mangelhafte Dämmung zuverlässig erkennen. So erhalten Sie eine fundierte Entscheidungsgrundlage statt bloßer Schätzungen.
Für wen wir beraten
Ob Hausbesitzer, Kaufinteressent oder Vermieter: Die Vor-Ort-Beratung eignet sich für jeden, der seine Immobilie energetisch verbessern, Kosten senken oder sich vor einer größeren Investition fachlich absichern möchte.
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SchließenUnsichtbare Schwachstellen sichtbar machen.
Die Thermografie macht sichtbar, was dem Auge verborgen bleibt. Mithilfe hochauflösender Wärmebildkameras analysieren wir Ihre Immobilie und zeigen energetische Schwachstellen in der Gebäudehülle präzise auf – schnell, berührungslos und effektiv.
Qualitätssicherung für Neubau & Bestand
Ob zur Abnahme eines Neubaus oder als Basis für eine Sanierung: Die Thermografie ist das ideale Werkzeug. Wir identifizieren Baumängel, Wärmebrücken bei Balkonplatten oder Fensterstürzen sowie undichte Stellen und Schimmelrisiken. So wissen Sie genau, wo Handlungsbedarf besteht und welche Maßnahmen sich wirtschaftlich wirklich lohnen.
Der ideale Zeitpunkt
Um optimale Ergebnisse zu erzielen, führen wir die Analyse während der Heizperiode durch. Eine Temperaturdifferenz von mindestens 10°C zwischen Innenraum und Außenluft garantiert die höchste Präzision bei der Darstellung Ihrer Energieverluste.
In 3 Schritten zur Wärme-Analyse:
1. Terminierung: Planung in der Heizperiode für maximale Aussagekraft.
2. Aufnahme: Erstellung hochauflösender Außen- und Innenaufnahmen.
3. Auswertung: Verständliche Dokumentation inklusive Handlungsempfehlungen.
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SchließenQualität sichern, Kosten senken.
Die energetische Baubegleitung garantiert, dass Ihr Projekt von der ersten Skizze bis zur Abnahme perfekt umgesetzt wird. Als unabhängige Experten sichern wir die Ausführungsqualität und holen das Maximum aus Ihren staatlichen Fördermitteln heraus.
Warum eine professionelle Begleitung?
Steigende Energiekosten und komplexe gesetzliche Vorgaben machen eine Fachplanung unverzichtbar. Wer frühzeitig auf Experten setzt, vermeidet teure Planungsfehler, reduziert langfristige Betriebskosten und steigert nachhaltig den Immobilienwert.
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SchließenWir begleiten Sie von der ersten Energieberatung bis zur fertigen Umsetzung. Unabhängig, zertifiziert und mit maximaler staatlicher Förderung für Ihr Projekt.
Jetzt Beraten lassen!






Bauingenieur Dipl. Ing. (FH), Sachverständige öbuv, zertifizierter Gebäudeenergieberater
Förderanträge, Buchhaltung
Förderanträge
zertifizierter Gebäudeenergieberater, staatlich geprüfter Techniker

GEG-Nachweis

KfW-Effizienzhaus 55

GEG-Nachweis

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KfW-Effizienzhaus 55
Kann ich mehrere Förderanträge gleichzeitig stellen?

Ja, in vielen Fällen ist es möglich, mehrere Förderprogramme zu kombinieren – zum Beispiel Zuschüsse vom BAFA und Kredite oder Tilgungszuschüsse der KfW. Wichtig ist jedoch, dass sich die Programme nicht gegenseitig ausschließen und die gleiche Maßnahme nicht doppelt gefördert wird. Eine individuelle Prüfung ist hier entscheidend.
Darf ich Förderanträge kombinieren?

Grundsätzlich ja. Viele Förderprogramme sind sogar darauf ausgelegt, sinnvoll kombiniert zu werden. So können Sie z. B. eine Einzelmaßnahme über das BAFA fördern lassen und zusätzlich einen KfW-Kredit nutzen. Wichtig ist die richtige Abstimmung und Reihenfolge der Anträge.
Wie lange ist die Bearbeitungszeit von Anträgen?

Die Bearbeitungszeit hängt vom Förderprogramm ab:
- BAFA: ca. 1–2 Monate bis zur Zusage (Auftragserteilung direkt nach Antragstellung)
Auszahlung: oft 1–2 Monate nach Umsetzung
KfW: häufig schneller (teilweise wenige Wochen)
Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und sorgen dafür, dass alles vollständig eingereicht wird.
Wann kriege ich meine Förderung ausbezahlt?

Die Auszahlung erfolgt erst nach Abschluss der Maßnahme und Einreichung aller Rechnungen. Danach werden die eingereichten Unterlagen durch die BAFA geprüft und das Geld wird an den Kunden ausgezahlt – meist innerhalb weniger Wochen bis Monate.
Was passiert, wenn zwischenzeitlich der Fördertopf leer ist?

Förderprogramme sind oft budgetgebunden. Ist ein Fördertopf ausgeschöpft, können vorübergehend keine neuen Anträge gestellt werden.
Wichtig: Wenn Ihr Antrag bereits bewilligt ist, bleibt Ihre Förderung in der Regel gesichert.
Wann darf ich den Handwerker beauftragen?

Ganz wichtig:
Erst Antrag stellen – dann beauftragen!
Wenn Sie vorher starten, kann der Anspruch auf Förderung entfallen. In der Praxis wird oft mit einem Angebot oder einem Vertrag mit aufschiebender Bedingung gearbeitet.

Impressum | Datenschutz
Dipl.-Ing. (FH)
Ludwig Stegmaier
Energieberatung, Baubetreuung, Sachverständiger
Edmund-Kohler-Str. 28
73433 Aalen
Anbieter und verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzgesetzes
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Ludwig Stegmaier
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Den rechtlichen Rahmen für den Datenschutz bilden das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telemediengesetz (TMG)
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Datensparsamkeit
Personenbezogene Daten speichern wir gemäß den Grundsätzen der Datenvermeidung und Datensparsamkeit nur so lange, wie es erforderlich ist oder vom Gesetzgeber her vorgeschrieben wird (gesetzliche Speicherfrist). Entfällt der Zweck der erhobenen Informationen oder endet die Speicherfrist, sperren oder löschen wir die Daten.
Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Sperre, Löschung und Widerspruch
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